Privatsphäre
Die Privatsphäre ist das Recht jedes Menschen, vor anderen Geheimnisse zu haben. Wieso ist das so wichtig, dass Privatsphäre zu den grundlegendsten Menschenrechten gehört?
MATERIALIEN
Zur eigenen Privatsphäre gehört zu entscheiden, was man als persönliches Geheimnis ansieht, und zu bestimmen, mit wem man welches Geheimnis teilen möchte – zumindest insofern das Geheimnis nicht die Rechte anderer verletzt.
Das Konzept Privatsphäre
Das Konzept der Privatsphäre bezieht sich historisch gesehen auf die analoge Welt; hier scheint es unmittelbar einsichtig, dass wir z.B. die Details unseres Sexuallebens nicht mit jedem teilen möchten, dass wir auswählen, wen wir in unser Haus oder unser Schlafzimmer lassen, dass wir uns in unbeobachteten Momenten anders verhalten als mit Freunden oder in der Schule.
Nun ist aber eine der wichtigsten Grundlagen der Informatik, dass jegliche Information auch digitalisiert werden kann und in zunehmendem Masse auch wird. Jedes Geheimnis kann also auch in Form digitaler Daten vorliegen, z.B. als Text, Bild, Video. Es wird daher immer wichtiger, das Konzept der Privatsphäre auf die digitale Lebenswelt zu übertragen – was sich jedoch als schwierig herausstellt.
Privatsphäre
Privatsphäre bezeichnet den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt. Das Recht auf Privatsphäre gilt als Menschenrecht und ist in allen modernen Demokratien verankert. Dieses Recht kann aufgrund des öffentlichen Interesses an einer Person oder zu Zwecken der Strafverfolgung eingeschränkt werden.
Quelle: Wikipedia
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Art. 12: «Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Beruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.»
Erläuterung zu Artikel 12
Diese Bestimmung schützt die Privatsphäre des Menschen in verschiedensten Bereichen. Einschränkungen dürfen nicht willkürlich sein, d.h. sie müssen auf einem Gesetz beruhen, das selbst nicht ungerecht ist.
Zum Privatleben gehört nach heutiger Auffassung in erster Linie die Identität (u.a. Name, Kleidung, Haartracht, Gefühle und Gedanken), die Integrität (was etwa eine medizinische Behandlung gegen den Willen der Betroffenen ausschliesst), die Intimität (wie etwa die Geheimhaltung privater Eigenschaften und Handlungen, der Schutz des eigenen Bildes vor Veröffentlichung oder der Schutz vor Weitergabe personenbezogener Daten), die Kommunikation (z.B. die Aufnahme und Entwicklung von Beziehungen zu anderen Leuten) und die Sexualität (allerdings darf hier der Staat zum Schutze bestimmter Personengruppen, etwa von Kindern, Einschränkungen wie z.B. ein Mindestalter vorschreiben).
Schweizerische Bundesverfassung
Art. 13: «(1) Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.
(2) Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.»
Gründe für den Schutz der Privatsphäre
Ein Hauptgrund für die Schwierigkeit, seine Privatsphäre zu schützen, liegt im Unterschied zwischen der realen Welt und der digitalen. In der realen Welt wissen wir meist, wer gerade anwesend ist; dementsprechend können wir uns anpassen und filtern, was wir über uns Preis geben. Etwaige Folgen einer diesbezüglichen Fehleinschätzung bleiben dabei zumeist überschaubar – vielleicht wird eine Beziehung oder Freundschaft belastet, die Gerüchteküche brodelt oder es gibt ein bisschen Ärger mit Eltern oder Lehrern, aber das Ganze ist meist auch schnell wieder vergessen. In der digitalen Welt ist das anders: Erstens ist man sich weniger bewusst, wer die preisgegebenen Informationen erhält, und zweitens lassen sich einmal veröffentlichte Informationen auch Jahrzehnte später noch abrufen.
Ein zweiter Grund ist der, dass digitale Informationen immer die Möglichkeit der automatischen Weiterverarbeitung per Algorithmus beinhalten. So können unterschiedliche Informationen aus verschiedenen Quellen miteinander in Verbindung gebracht, nach Mustern durchsucht und mit Daten anderer Benutzer abgeglichen werden, so dass sich ein sehr viel umfassenderes Bild über einen typischen Benutzer gewinnen lässt, als dieser für möglich hält. So können BigData-Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Informationen schliessen, die der Benutzer gar nicht veröffentlicht hat, oder sogar dessen zukünftiges Verhalten vorhersagen.
Der dritte und vermutlich wichtigste Grund ist aber der, dass uns das Thema schlicht nicht zu interessieren scheint. Wir tauschen täglich persönliche Geheimnisse gegen Bequemlichkeit und geben uns zufrieden mit dem vagen Versprechen, dass unsere persönlichen Daten schon nicht missbraucht werden. Viele meinen, sie hätten ja schliesslich nichts zu verbergen und müssten sich deswegen auch keine Gedanken zur digitalen Privatsphäre machen oder gar auf eine strikte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auch im digitalen Bereich bestehen. Gegen diese gedankenlose Haltung gibt es einige gewichtige Gegenargumente.
Warum niemand nichts zu verbergen hat
Die folgende Sammlung von Argumenten richtet sich hauptsächlich gegen die verbreitete Ansicht, dass man sich über seine (digitale) Privatsphäre keine Gedanken machen müsse, wenn man nichts zu verbergen hat. Schon an der schieren Anzahl der Gegenargumente wird ersichtlich, dass diese bequeme Haltung zu kurz gedacht ist.
Jeder Mensch hat eine natürliche Privatsphäre (Intimsphäre)
Kein Mensch mag es, wenn sich ein Fremder von hinten über die Schulter beugt und ein Buch mitliest. Kein Mensch mag es, wenn jemand im Gespräch einem zu nah «auf die Leber rückt». Kein Mensch mag es, von irgendjemandem anfasst zu werden, ohne dass man die (zumindest implizite) Erlaubnis dazu gegeben hat.
Viele Gesetze dienen dem Schutz genau dieser Intimsphäre, und die meisten Menschen haben eine instinktive Abneigung dagegen, dass in diese Intimsphäre eingedrungen wird. Digitaltechnik macht es jedoch möglich, Intimsphäre leise und unbemerkt zu verletzen. Das heisst nicht, dass der Verstoss weniger schwer wäre, sondern vielmehr, dass unser Gehirn nicht darauf trainiert ist, den Verstoss wahrzunehmen. So beachten wir beispielsweise statische Kameras (z.B. im öffentlichen Raum) kaum, obwohl sie unter Umständen sehr intime Momente aufnehmen.
Beziehungen brauchen Geheimnisse
Über seine Freunde weiss man oft Dinge, die man nicht jedem x-Beliebigen weitererzählen würde, zum Beispiel Informationen über Krankheiten, Arbeitsplatz, Beziehungen, Vorlieben, Schwächen, Vermögensverhältnisse. Freundschaften definieren sich zu einem gewissen Teil über die Geheimnisse, die man miteinander teilt. Wer diese Geheimnisse ausplaudert, läuft Gefahr, die Freundschaft zu verlieren, oder allgemeiner: Wer nicht auf seine eigene Privatsphäre achtet, kompromittiert damit auch diejenige seiner Freunde. Umgekehrt sind auch die Dinge wichtig für eine Freundschaft, die man sich eben nicht erzählt. Es ist fast unmöglich, mit jemandem befreundet zu sein, von dem man aber auch wirklich alles weiss. Kurz: In einer Gesellschaft, in der man nichts verbirgt, kann es auch keine tiefen Freundschaften oder sonstigen Beziehungen geben.
Privatsphäre ist notwendig zur Bildung einer Persönlichkeit
Entwicklungsbiografisch beginnt der Mensch, sich in dem Moment als eigenes Subjekt, als in sich geschlossenes, abgegrenztes Wesen zu betrachten, zu dem er «Ich» sagt, wenn er es schafft, Geheimnisse zu haben. Also wenn das Kind anfängt, Dinge zu verstecken, wenn es den Eltern den Zutritt zu bestimmten Räumen verwehrt, wenn es Grenzen zieht: Wer darf was wissen? Sobald man sagen kann: «Das dürft ihr nicht wissen, das ist meins», wird man ein Ich. Wenn man diese Grenzen nun aufgeben und zulassen würde, dass alle alles über einen wissen, ist das im Grunde der letzte Verlust von Menschlichkeit, von Würde, von dem, das wir Identität nennen.
Quelle: http://www.woz.ch/1349/juli-zeh/ein-mensch-der-kein-geheimnis-hat-ist-kein-mensch-mehr
Wer nichts verborgen hat, kann sich nicht mehr ändern
Wer all seine privaten Details veröffentlicht hat, hat es schwerer, sich noch zu verändern. Durch die Erwartungshaltung der Umstehenden wird man immer dazu gezwungen, dieser auch zu entsprechen. Oder umgekehrt, wenn einmal gemachte Fehler einem zeitlebens anhängen, dann kann man nie neu anfangen und sich ggf. (zum Guten) ändern. Aus diesem Grund kennen fast alle juristischen Systeme das Prinzip der Verjährung – wenn ein Fehler schon sehr lange her ist, darf er einem nicht mehr zur Last gelegt werden.
Wer sich beobachtet fühlt, verhält sich anders
Wenn eine Kamera auf mich gerichtet ist, verhalte ich mich anders, als wenn ich mich unbeobachtet glaube – das kann wohl jeder nachvollziehen. Der Philosoph Jeremy Bentham zeigt mit seinem Panopticon, wie sich dieser Mechanismus zur Kontrolle einer Gesellschaft einsetzen lässt. Das Interessante an Benthams Entwurf ist, dass die Wirkung gar nicht davon abhängig ist, ob man tatsächlich beobachtet bzw. überwacht wird – es genügt, wenn man sich beobachtet glaubt. Aus Angst vor Konsequenzen oder um dem Beobachter zu gefallen verhält man sich konformer, das zeigen auch viele psychologische Studien. Wenn man ständig davon ausgehen muss, beobachtet zu werden, verliert man dadurch Teile seiner Persönlichkeit – ohne es zu bemerken oder das zu wollen – und auch gesellschaftliche Veränderung ist so kaum möglich.
Wer seine Privatsphäre aufgibt, verhält sich unsolidarisch
«Ich habe nichts zu verbergen» ist ein egoistisches Argument. In vielen Dingen sind wir uns einig, dass sie wünschenswert sind, auch wenn sie mich vielleicht nicht persönlich betreffen. Beispielsweise werden Steuergelder dafür verwendet, öffentliche Einrichtungen behindertengerecht zu gestalten, obwohl die meisten Steuerzahler keine Behinderung haben. Selbst wenn ich persönlich nichts verbergen möchte, sollte ich das Recht anderer achten, das zu tun.
Edward Snowden drückt das so aus: «Zu argumentieren, dass einem das Recht auf Privatsphäre nichts bedeutet, weil man nichts zu verbergen hat, ist nicht anders, als zu sagen, freie Meinungsäusserung bedeute einem nichts, weil man nichts zu sagen hat.»
Meine Daten lassen Rückschlüsse auf andere zu
Es gehört zu den Freiheiten jedes Menschen, Daten über sich preiszugeben – beispielsweise sexuelle Präferenzen auf Sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Wenn das aber eine grössere Anzahl von Menschen tut, ergeben sich Konsequenzen auch für diejenigen, die ihre diesbezüglichen Daten nicht veröffentlichen wollen – beispielsweise weil auch ein «keine Angabe» in diesem Kontext anders interpretiert werden wird, als wenn diese Information für niemanden zur Verfügung steht.
Im Zeitalter von BigData bekommt dieses Argument noch eine neue Dimension: Wenn genügend Daten vorhanden sind, kann mit grosser Wahrscheinlichkeit auf die fehlenden Datenpunkte geschlossen werden – beispielsweise auf Informationen, die ich für mich behalten wollte oder gar auf Personen, die keinen eigenen digitalen Fussabdruck haben.
Was heute harmlos ist, ist es morgen vielleicht nicht mehr
Handlungsweisen, die heute harmlos und akzeptiert sind, sind es vielleicht in Zukunft nicht mehr (politische Ansichten, sexuelle Ausrichtung, Hobbies, Konsum von Stoffen, usw.). Bist du ganz sicher, dass du zu deinen heutigen Handlungen, Ansichten und Gewohnheiten auch in zehn Jahren noch stehen kannst oder willst?
Jeder Mensch macht Fehler
Wenn wir eine Gesellschaft errichten, in der jeder Fehler veröffentlicht wird, wird keiner sich mehr etwas trauen. Das ist vor allem deswegen tragisch, weil sich Fortschritt (technisch, aber auch persönlich) häufig aus zuvor gemachten Fehlern ergibt.
Jeder Mensch macht Fehler – auch die Überwacher
Auch die Menschen, die (legalen) Zugriff auf persönliche Daten anderer haben, machen Fehler – einfach, weil sie Menschen sind. Dadurch können Daten in falsche Hände geraten oder falsche Anschuldigungen erhoben werden. In grösseren Behörden oder Unternehmen ist es kaum möglich, solche Missverständnisse aufzuklären.
Aber auch auf der ganz persönlichen Ebene kann jemand, der beruflich an einer Datenquelle sitzt, in Versuchung geraten, über Verwandte und Bekannte zu recherchieren – obwohl ihm das verboten ist. So hatten NSA-Mitarbeiter ihre Befugnisse dazu missbraucht, Informationen über Lebenspartner zu bekommen. «Du hast doch Zugriff auf euer System. Kannst Du nicht mal schnell für mich was über XY nachschauen?» – «Das darf ich ja eigentlich nicht, aber ok.» Wo Daten erhoben werden, entstehen Begehrlichkeiten, auch im privaten Umfeld.
Du kannst nicht wissen, was sich zu verbergen lohnt
Ob man etwas zu verbergen hat, liegt im Auge des Betrachters. Welche Informationen wie weiterverarbeitet werden und zu welchen Ergebnissen führen können, all das ist für den normalen Benutzer schlicht nicht abzuschätzen. Ein Beispiel: Der Fall Andrej Holm, eines deutschen Soziologen, der durch die Verwendung der Fachbegriffe «Prekariat» und «Gentrifizierung» ins Fadenkreuz des Bundeskriminalamts geriet (http://www.deutschlandfunk.de/unbescholten-im-fadenkreuz-der-terrorfahnder.862.de.html?dram:article_id=123852).
Zur Datenauswertung eingesetzte Software kann fehlerhaft sein
Software hat Fehler. Neben offensichtlichen Bugs gibt es häufig noch subtile Merkwürdigkeiten in der Bedienung, Grenzfälle, logische Inkonsistenzen, usw. Software wird zur Analyse von (persönlichen) Daten verwendet, sie generiert weitere Daten, Bewertungen oder Vorhersagen, die im Allgemeinen funktionieren, im Einzelfall aber auch falsch sein können. Das kann beispielsweise zur Verdächtigung von Unschuldigen führen. Unschuldig verdächtigt zu werden ist natürlich kein neues Phänomen. Neu ist, dass dem Ermittelnden die Fehlerquelle nicht mehr bewusst wird, und dass mit massenhafter Überwachung auch massenhafte Verdächtigungen vorkommen werden.
Private Daten haben einen Wert
Unternehmen verwenden viel Zeit und Geld darauf, möglichst viel über ihre Kunden herauszufinden. Wer die Daten kostenlos herausgibt, macht einfach einen schlechten Deal!
Aber nicht nur das, er macht sich auch manipulierbar. Da Firmen ein sehr genaues Persönlichkeitsprofil erstellen können, können sie den Kunden passgenaue Werbung zuschicken. Diese wirkt immer manipulierend, auch wenn vielen Menschen das gar nicht bewusst ist. So steigen beispielsweise nach einer Werbekampagne die Verkaufszahlen, obwohl die Kunden bei zugehörigen Befragungen Werbung als nicht relevant für ihre Kaufentscheidung einschätzen. In den Händen anderer Interessengruppen als der Werbeindustrie sind solche Manipulationsmöglichkeiten noch bedenkenswerter.
Datensparsamkeit ist Risikominimierung
Ein grosses Ziel der Politik ist Risikominimierung. So wurden zum Beispiel Massnahmen gegen Acrylamid in Pommes und Feinstaub auf den Strassen beschlossen, obwohl diese Stoffe nicht beweisbar, sondern nur potentiell schädliche Wirkungen haben.
Auch grosse Datenmengen stellen ein Risiko dar. Sie können zum Beispiel Kriminellen in die Hände fallen oder schlicht durch Fehler öffentlich zugänglich werden. Die beste Risikovermeidungsstrategie ist also, nur das nötige Minimum an Daten zu erheben.
Eine Demokratie funktioniert nur, wenn die Bürger grundlegende Rechte haben
Schon die Amerikaner, Errichter der ersten modernen Demokratie, haben – beeinflusst durch die Vordenker der Aufklärung – dem Bürger grundlegende Rechte zuerkannt, die die Monarchien ihren Bürgern nicht zugestanden. Darunter zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäusserung und vielfältige Abwehrrechte der Bürger gegen ihren eigenen (!) Staat. Die Geschichte hat gezeigt, dass Demokratien nur dann überlebt haben, wenn diese Rechte der Bürger nicht eingeschränkt werden.
Deshalb ist Privatsphäre und Datenarmut (des Staates und der Unternehmen) der beste Weg, um unsere Demokratie zu schützen.
Wissen ist Macht
Wenn man das Sprichwort «Wissen ist Macht» wörtlich nimmt, ist es geradezu undemokratisch, seine Daten preiszugeben. In demokratischen Gesellschaften ist das Volk (= die Bürger) der Souverän, nicht die Regierung. Der Bürger sollte also möglichst viel über die Regierung wissen (da er der Souverän ist) und nicht die Regierung über den Bürger.
Natürlich können aber auch andere Interessengruppen das in grossen Datenmengen inhärente Machtpotential nutzen, etwa um gesellschaftliche Entwicklungen oder Wahlen in anderen Staaten zu manipulieren.
Ihre Meinung
Wenn ein Mark Zuckerberg das Ende der Privatsphäre propagiert, ist seine Motivation dafür leicht zu durchschauen. Umgekehrt kommen Sozialwissenschaftler, Zukunftsforscher und Philosophen zu dem Ergebnis, dass das Menschenrecht auf die Achtung der Privatsphäre in der Realität des Web2.0 zunehmend erodiert, doch die meisten Nutzer dies entweder nicht bemerken oder zumindest nichts dagegen haben.
Und Sie? Formulieren Sie Ihre (begründete) Haltung zur Wichtigkeit von Privatsphäre in der heutigen Welt.
Unsere Meinung
Hinweis in eigener Sache:
Themen wie Privatsphäre und Datenschutz haben notwendigerweise auch eine politische Dimension. Es ist unvermeidlich, dass schon in der Zusammenstellung der Materialien auf diesen Seiten auch die Haltung der Autoren dieses Kurses durchscheint. Wir sehen es als Teil unseres Berufsauftrags, eine fachlich fundierte, begründete Haltung zu vermitteln und sie gleichzeitig als eigene Meinung auszuzeichnen.
Also: Die Autoren dieses Kurses sind der Meinung (Stand Mitte 2019), dass
- die gesetzlich garantierte Privatsphäre im digitalen Bereich sowohl von internationalen digitalen Dienstleistern als auch von staatlichen Organen verschiedener Länder im grossen Stil unterlaufen wird;
- dadurch sehr bedenkliche gesellschaftliche Entwicklungen in Gang gesetzt werden, die sich in Zukunft noch verstärken dürften;
- das Thema auf der politischen und juristischen Ebene entschieden zu wenig Beachtung findet – auch aufgrund mangelnder Kenntnisse von Digitaltechnologien auf Seiten der Beteiligten;
- der typische Benutzer zu wenig über die Problematiken und möglichen Folgen weiss – ebenfalls aufgrund mangelnder Kenntnisse sowie aus Bequemlichkeit.
Wie für so viele komplexe gesellschaftliche Probleme glauben wir nicht an eine Patentlösung (die wir ohnehin nicht kennen würden), aber es fehlt definitiv an einem fundierten gesellschaftlichen Diskurs, um die existierenden und beständig gravierender werdenden Probleme in diesem Bereich zumindest anzugehen.